Wirtschaftsprüfung

Ordnung muss sein

Ob Ihre vielfältige wirtschaftliche Daten und Auswertungen korrekt sind, können Sie anhand von aussagefähigen Ergebnissen unserer Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung feststellen lassen. Bei RWP bekommen Sie in enger Zusammenarbeit mit der PWT AG diese Dienstleistung aus einer Hand, denn unsere Substanz besteht auch aus dem Know-how als hochqualifizierten Wirtschaftsprüfer. Ob Ihr Unternehmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unterliegt, Sie unabhängig davon sicher sein möchten, dass Ihre Daten stimmen, oder aber Unregelmäßigkeiten bei den Abschlüssen zutage gekommen sind – unsere PWT Wirtschaftsprüfer arbeiten mit derselben Sorgfalt wie alle Berater bei RWP. Sie können sich darauf verlassen: Was wir geprüft haben, hat Bestand.

Jahresabschlussprüfung

Ohne jeden Zweifel erfolgreich

Auch wenn Ihr Unternehmen per Gesetz nicht zu einer Jahresabschlussprüfung nach Handelsgesetzbuch oder International Financial Reporting Standards verpflichtet ist, erhalten Sie durch die Jahresabschlussprüfung wertvolle Informationen und viel Sicherheit für weitere Planungen. Doch in erster Linie liefern die Prüfungsergebnisse Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Jahresabschluss korrekt erstellt wurde. Wir prüfen, ob die Gesetze eingehalten wurden, sämtliche relevanten Bestimmungen in Gesellschafterverträgen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten und berücksichtigt wurden. Dazu analysieren wir Ihre Unterlagen und erstellen einen ausführlichen Prüfungsbericht. Dieser kann auch bei Bank- oder Investitionsgesprächen vorgelegt werden, da er die relevanten Zahlen und Auswertungen der Finanzbuchhaltung beinhaltet.

Neben den Basisleistungen wie

  • digitale und manuelle Datenerfassung,
  • Erläuterungsbericht zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage,
  • Detaillierte Darstellung der Kapitalentwicklung,

erhalten Sie als weitere Beratungsleistungen

  • Management-Letter,
  • Bilanzanalyse mit graphischer Präsentation,
  • Besprechung von Optimierungspotenzialen.

Darüber hinaus sind wir für Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), sowie für Finanzanlagenvermittler nach § 24 FinVermV (ab 2014), nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, nach der Interseroh-Richtlinie und nach dem Dualen System Deutschlands Ihr passender Ansprechpartner.

Unternehmensbewertung

Ihre Zielvorstellungen realisieren

Für viele Unternehmen wird spätestens bei den Themen Erbschaft und Unternehmensnachfolge eine Bewertung nach der aktuellen Gesetzeslage erforderlich. Aufgrund zahlreicher Reformen und Neuerungen sind Unternehmensbewertungen jedoch inzwischen äußerst komplex und kompliziert geworden. Wir erstellen Ihnen aussagefähige Gutachten und Wertanalysen – auch von Firmenanteilen – im Rahmen des neuen Erbschaftssteuerrechts. Zudem ermitteln wir auf Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher und statistischer Verfahren den Unternehmenswert für anstehende Verkäufe, Aufkäufe und Fusionen.

Dabei arbeiten wir mit folgenden Wertermittlungsverfahren:

  • Discounted Cashflow
  • Ertragswertverfahren
  • IDW S1
  • DCF
  • vereinfachtes Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung für das Bewertungsgesetz und die Erbschaftsteuer

Anhand der von uns ermittelten Daten können Sie Ihre Preisvorstellungen nachvollziehbar begründen und kennen den Marktwert Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie ausführlich bei der Wahl des für Ihre Zwecke geeigneten Bewertungsverfahrens, unterstützen Ihre Verkaufspläne mit überzeugenden Vermarktungsstrategien und begleiten Sie bei Preisverhandlungen.

Treuhandtätigkeit

Vermögen erhalten, Vermögen ausbauen – überlassen Sie das ruhig uns

Für Mandanten, die ihr privates oder gewerbliches Vermögen professionell verwalten lassen möchten, übernehmen wir die verantwortungsvolle Aufgabe der Treuhandtätigkeit. Unser Beratungsmotto „Substanz durch Wissen“ gewährleistet gerade hier nachhaltige Ergebnisse mit denen wir Ihren wirtschaftlichen Erfolg langfristig sichern. Sie können uns mit Vermögens- und Immobilienverwaltung betrauen, wir übernehmen stellvertretend Ihre Gesellschaftsanteile bei Unternehmen, vertreten Sie bei Versammlungen und realisieren Finanztransaktionen und Vermögensübertragungen. Selbstverständlich können Sie sich auf unser diskretes Auftreten ebenso verlassen wie auf unsere enge Zusammenarbeit in der wir uns konsequent – getreu unserer RWP-Methode – an Ihre Anforderungen halten.

Das unverbindliche Erstgespräch

Das persönliche Gespräch bildet die Substanz unserer Arbeit. Wir laden Sie ein, uns in unseren Kanzleiräumen zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu besuchen.
Es kostet Sie nur einen Anruf für die Terminabsprache.